Fahrschule Berne Müller GmbH

Amtlich anerkannte Ausbildungsstätte gem. BKrFQG

Hintergrundbild Fahrschule Berne

Klasse B | Auto

Wir bieten Ihnen

  • eine individuelle Ausbildung
  • Vier mal in der Woche Theorieunterricht
  • ein nettes Ambiente und Spaß bei der Ausbildung

Wie alt muss ich sein

Sie dürfen ab Ihrem 18. bzw. 17. Geburtstag (BF 17) den Führerschein B / BE erwerben.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Mindestalter abgelegt werden.

Was darf ich mit der Klasse B fahren?

Mit der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren.

  • Anhänger bis 750 kg zG ziehen
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t


Mit dem Erhalt der Klasse B erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnisklassen M, L & S.

Was darf ich mit der Klasse BEfahren?

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Information: Die Klasse BE kann nur erworben werden, wenn die Klasse B erfolgreich bestanden wurde.

Welche Sonderfahrten benötige ich für Klasse B?

Fahrt Benötigte Stundenzahl Dauer einer Fahrstunde
Überland 5 45 Minuten
Autobahn 4 45 Minuten
Dunkel- bzw. Nachtfahrten 3 45 Minuten

Die Fahrprüfung dauert 45 Minuten.

BF 17 begleitetes Fahren ab 17

Nach den Pilotprojekten in vereinzelten Bundesländern ist das begleitete Fahren ab 17 seit Januar 2011 bundesweit gesetzlich verankert.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • Mindestalter 17 (Beginn der Ausbildung ab 16.5 Jahren)
  • Schriftliche Zustimmung aller Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am begleiteten Fahren und Zustimmung von den Begleitpersonen.

Voraussetzungen der Begleitpersonen:

Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B(alte Klasse 3)
  • nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert.


Aufgaben der Begleiter:

  • der Führerschein muss mitgeführt werden
  • die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
  • sie sind nicht „Ausbilder“ oder „Hilfsfahrlehrer“ sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
  • sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
  • sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
  • sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  • sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
  • sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
  • sie vermitteln Sicherheit

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original{/slider}

Unser Fuhrpark für die Klasse B

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