Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer (IHK) – BKrFQG
Zertifizierungsnummer von TQ-Zert 52122_bG / 52123_bG Fahrer und Fahrerinnen die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr arbeiten sind grundsätzlich verpflichtet eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nachzuweisen. Rechtgrundlage ist das Berufsfahrer Qualifikations Gesetz (BKrFQG). Ausgenommen sind Berufskraftfahrer, die im Güterverkehr arbeiten und den Führerschein vor dem 10 September 2009 erworben haben. die im Personenverkehr arbeiten und den Führerschein vor dem 10 […]