Zertifizierungsnummer von TQ-Zert 52122_bG / 52123_bG
Fahrer und Fahrerinnen die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr arbeiten sind grundsätzlich verpflichtet eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nachzuweisen.
Rechtgrundlage ist das Berufsfahrer Qualifikations Gesetz (BKrFQG).
Ausgenommen sind Berufskraftfahrer,
- die im Güterverkehr arbeiten und den Führerschein vor dem 10 September 2009 erworben haben.
- die im Personenverkehr arbeiten und den Führerschein vor dem 10 September 2008 erworben haben.
Die Maßnahme besteht aus der Teilnahme an der Maßnahme und der erfolgreichen Ablegung einer 90 minütigen theoretischen Prüfung bei der zuständigen Industrie und Handelskammer (IHK).
Die theoretische Prüfung besteht zum einen aus Multiple Choise Fragen sowie Fragen mit direkter Antwort.
Musterprüfungen finden Sie hier.
Themenüberblick der Maßnahme:
- Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
- Verbrauchsoptimiertes Fahren
- Sicherheitsausstattung
- Ladungssicherung
- Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Gesund am Arbeitsplatz, Ergonomie
- Richtig reagieren in Notfällen
- Imagewirksames Verhalten
- Marktkenntnis
- Praktisches Fahren
Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer (IHK) im Überblick
Teilnahmevorrausetzungen | Keine |
vorausichtliche Maßnahmendauer | 5 Wochen |
Umfang der Maßnahme | 210 Unterrichtsstunden á 45 Minuten |
Teilnehmerzahl ca. |
15 |
Förderungen durch Bildungsgutschein | Diese Maßnahme ist TQ-Zertifiziert und wird durch den Bildungsgutschein gefördert. Weiter Informationen bekommen Sie unter: 040 / 606 85 855. |